In Kroatien müssen zusätzlich zur Touristen-/Aufenthaltssteuer (die von allen Touristen bezahlt wird), auch eine Schifffahrtsgebühr gezahlt werden, die für Boote länger als 2,5 Meter oder mit einer Leistung von über 5 kW anfallen. Diese Gebühr wurde früher als “Vignette” bezeichnet.”
Um mit Ihrem eigenen Boot durch kroatische Gewässer zu fahren, sind Sie verpflichtet, eine jährliche Genehmigung zu erwerben. Diese Genehmigung wurde früher als Vignette bezeichnet, ist jetzt aber als Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt und den Schutz des Meeres vor Verschmutzung bekannt, kurz als Vignette oder Permit
In Kroatien müssen alle ausländischen Boote, die länger als 2,50 Meter oder mehr als 5,0 kW Motorleistung haben, registriert werden und Gebühren für Schiffssicherheit und Leuchtfeuer gezahlt werden, je nach Bootslänge und Motorleistung. Wenn man mit einem Freizeitboot in kroatischen Gewässern fahren möchte, benötigt man entweder eine Jahresgenehmigung oder eine Vignette oder Permit, die bei der Hafenmeisterei erworben werden kann.
Folgende Dokumente werden für die Neuanmeldung Permits / Vignette benötigt:
– Bootszulassung (z.B. Seebrief, ADAC Bootschein, usw.)
– Bootführerschein
– Versicherungsnachweis für das Boot (Haftpflicht, wenn die Gesamtleistung des Motors 15 kw übersteigt)
-Personalausweis (Vorder- & Rückseite) oder Reisepass
Ab dem Jahr 2020 sind alle Schiffe, die länger als 7 Meter sind, verpflichtet, die Kurtaxe zu zahlen. Die Kurtaxe kann nur online über das Portal der Tourismusgemeinde gekauft werden. Wenn Sie bereits in einem Hotel oder einer Ferienwohnung registriert und die Kurtaxe bezahlt haben, müssen Sie sie nicht erneut auf dem Schiff bezahlen.
Die Gebühr kann auf zwei Arten entrichtet werden: pauschal für einen bestimmten Zeitraum für das gesamte Schiff, unabhängig davon, wie viele Personen sich auf dem Schiff aufhalten (z. B. 30 Tage für das Schiff) oder pro Person pro Tag (z. B. 3 Personen für 8 Tage). Jeder sollte entscheiden, was für ihn am besten geeignet ist und was günstiger ist.